Absatz eins,Zur Gewährleistung der zufriedenstellenden Durchführung dieses Abkommens führen die Vertragsparteien regelmäßig einen Informationsaustausch und auf Antrag einer der Vertragsparteien Beratungen im Gemeinsamen Ausschuss durch.
Kooperationsabkommen über die Europäischen Satellitennavigationsprogramme EU – Schweiz
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 186 aus 2025,
Vertrag – Multilateral
Artikel 21
01.12.2025
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
05.12.2025
20013035
NOR40273122