Kooperationsabkommen über die Europäischen Satellitennavigationsprogramme EU – Schweiz
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 186 aus 2025,
Vertrag – Multilateral
Artikel 17
01.12.2025
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Die Vertreter der Schweiz werden eingeladen, als Beobachter an den Ausschüssen, die für die Verwaltung, Entwicklung und Durchführung der Tätigkeiten im Rahmen der europäischen GNSS-Programme eingerichtet wurden, im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften und Verfahren und ohne Stimmrecht teilzunehmen. Dies schließt insbesondere die Teilnahme am GNSS-Programmausschuss und am GNSS-Sicherheitsausschuss sowie an deren Arbeitsgruppen und Taskforces ein.
05.12.2025
20013035
NOR40273118