Kurztitel

Kooperationsabkommen über die Europäischen Satellitennavigationsprogramme EU – Schweiz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 186 aus 2025,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 16

Inkrafttretensdatum

01.12.2025

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

ARTIKEL 16

Beteiligung an der Agentur für das Europäische GNSS

Die Schweiz hat das Recht, an der Agentur für das Europäische GNSS unter den Bedingungen beteiligt zu werden, die in einem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz festzulegen sind. Diese Verhandlungen werden aufgenommen, sobald die Schweiz dazu ein Ansuchen vorlegt und die notwendigen Verfahren seitens der Europäischen Union abgeschlossen sind.

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2025

Gesetzesnummer

20013035

Dokumentnummer

NOR40273117