Absatz eins,Der Austausch und der Schutz von Verschlusssachen der Europäischen Union erfolgen nach Maßgabe des Sicherheitsabkommens sowie der Durchführungsvorschriften zum Sicherheitsabkommen.
Kooperationsabkommen über die Europäischen Satellitennavigationsprogramme EU – Schweiz
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 186 aus 2025,
Vertrag – Multilateral
Artikel 14
01.12.2025
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
05.12.2025
20013035
NOR40273115