Absatz eins,Die Vertragsparteien unterstützen den Handel mit Satellitennavigationsinfrastruktur und mit Ausrüstung für globale Navigation, Ortung und Zeitgebung, darunter für die europäischen GNSS-Programme relevante lokale Elemente von Galileo und Anwendungen der Europäischen Union und der Schweiz sowie diesbezügliche Investitionen.