Absatz eins,Für das Reinigen (z. B. Entfernen von Abfällen), das Bewässern und für das maschinelle Mähen samt Entfernen des Grases gebühren je Quadratmeter Grünfläche 1,88 € jährlich, aufgeteilt auf zwölf Monatsbeträge.
Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Steiermark
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 272 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 4
01.01.2026
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
04.12.2025
20013032
NOR40273076