Absatz eins,Für die Betreuung von Warmwasser- und Zentralheizungsanlagen gebührt während der tatsächlichen Betriebsdauer ein monatlicher Pauschalbetrag von 333,75 €.
Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Vorarlberg
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 265 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 5
01.01.2026
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Warmwasseranlage, Duschanlage, Zwischenstation
03.12.2025
20013026
NOR40273020