Absatz eins,Für das Reinigen (z. B. Entfernen von Papierabfällen) gebühren 0,4694 €, für das Bewässern 0,4694 € und für das maschinelle Mähen samt Entfernen des Grases 0,6704 € je Quadratmeter Grünfläche jährlich, aufgeteilt auf zwölf Monatsbeträge.
Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Vorarlberg
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 265 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 4
01.01.2026
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
03.12.2025
20013026
NOR40273019