Absatz eins,Die unter Paragraph eins, Ziffer 2, genannten Personen erhalten, falls sie mit der Betreuung eines Aufzuges beauftragt wurden, monatlich von der Auftraggeberin bzw. vom Auftraggeber jeweils folgende Pauschalbeträge:
- Ziffer einsbis zu vier Geschossen 135,25 €
- Ziffer 2für jedes weitere Geschoß 8,42 €.