Absatz eins,Für die Betreuung von Warmwasser- und Zentralheizungsanlagen und Fernheizanlagen gebührt während der tatsächlichen Betriebsdauer ein monatlicher Pauschalbetrag von 334,73 €.
Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Tirol
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 264 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 5
01.01.2026
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Warmwasseranlage, Duschanlage, Zwischenstation
03.12.2025
20013025
NOR40273009