Absatz eins,Für das Reinigen (z. B. Entfernen von Papierabfällen) gebühren 0,4862 €, für das Bewässern 0,4694 € und für das maschinelle Mähen samt Entfernen des Grases 0,6703 € je Quadratmeter Grünfläche aufgeteilt auf zwölf Monatsbeträge.
Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Tirol
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 264 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 4
01.01.2026
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
(3 Die sich aus Absatz eins, ergebende Summe ist kaufmännisch auf Cent zu runden.
03.12.2025
20013025
NOR40273008