Rentenanpassung sowie Feststellung bestimmter Werte im Sozialentschädigungsrecht für das Kalenderjahr 2026
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 247 aus 2025,
römisch fünf
Artikel 4
01.01.2026
31.12.2026
67 Versorgungsrecht; 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
28.11.2025
20013023
NOR40272986