Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Burgenland
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 260 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 6
01.01.2026
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Für die Reinigung der Tief- und Palettengaragen einschließlich der (allenfalls) notwendigen Wartung und Beaufsichtigung der in diesen Anlagen vorhandenen technischen Einrichtungen gebührt pro Quadratmeter der zu reinigenden Boden(Nutz)fläche monatlich ein Entgelt in der in Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2, des Mindestlohntarifs für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, M 6/2025/XXVI/99/6, festgesetzten Höhe.
Tiefgarage
28.11.2025
20013022
NOR40272970