Absatz eins,Für das Reinigen (z. B. Entfernen von Papierabfällen) gebühren 0,4684 €, für das Bewässern 0,4855 € und für das maschinelle Mähen samt Entfernen des Grases 0,8030 € je Quadratmeter Grünfläche jährlich, aufgeteilt auf zwölf Monatsbeträge.
Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Niederösterreich
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 259 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 4
01.01.2026
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
28.11.2025
20013021
NOR40272957