Absatz eins,Für die Betreuung und Pflege von Terrassenbädern, Hallenbädern und Saunas gebührt ein monatliches Pauschale, dessen Höhe nach der tatsächlichen Arbeitsleistung und unter Zugrundelegung eines Stundenlohnes von 20,47 € zu errechnen ist (an Sonn- und Feiertagen das Zweifache des Entgelts).