Kurztitel

Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Niederösterreich

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 259 aus 2025,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2026

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Text

Betreuung von Aufzügen

Paragraph 2,

Die unter Paragraph eins, Ziffer 2, genannten Personen erhalten, falls sie mit der Betreuung eines Aufzuges beauftragt wurden, monatlich von der Auftraggeberin bzw. vom Auftraggeber einen Pauschalbetrag von 132,56 €. Dieser Betrag erhöht sich in Häusern mit mehr als sieben Geschossen je weiteres Geschoß um 17,14 €. Unter Betreuung eines Aufzuges ist die tägliche Überprüfung eines Aufzuges sowie die allfällige notwendige Reinigung der Aufzugskabinen und des Maschinenraumes zu verstehen.

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2025

Gesetzesnummer

20013021

Dokumentnummer

NOR40272955