Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Wien
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 258 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 7
01.01.2026
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Für die Durchführung von übertragenen Reparaturarbeiten einfacher Art gebührt ein Stundenlohn von 15,21 €.
28.11.2025
20013020
NOR40272948