Absatz eins,Das monatliche Entgelt für die nach den Paragraphen 3, und 4 Absatz eins, des Hausbesorgergesetzes zu erbringenden Dienstleistungen beträgt:
- Ziffer einsbei Wohnungen je Quadratmeter Nutzfläche 0,3762 €,
- Ziffer 2bei anderen Räumlichkeiten je Quadratmeter Nutzfläche 0,3762 €,
- Ziffer 3für die Reinigung der Gehsteige und deren Bestreuung bei Glatteis je Quadratmeter Gehsteigfläche 0,6765 €.