Absatz eins,Das monatlich für die nach den Paragraphen 3, und 4 Absatz eins, des Hausbesorgergesetzes zu erbringenden Dienstleistungen beträgt:
- Ziffer einsfür Wohnungen je Quadratmeter Nutzfläche 0,3779 €,
- Ziffer 2für andere Räumlichkeiten je Quadratmeter Nutzfläche 0,3779 €,
- Ziffer 3für das Reinigen der Gehsteige und deren Bestreuung bei Glatteis je Quadratmeter 0,6838 €.