Steueroasen-Kundmachungs-Verordnung 2025
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 246 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 2
27.11.2025
03.08.2026
StO-KVO 2025
21/01 Handelsrecht
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Die Länderliste gilt für den 1. März 2025 und jeweils den 1. März der darauf folgenden Jahre, solange nicht eine neue Kundmachung erfolgt.
04.08.2026
20013011
NOR40272878