Absatz eins,Nationale Kontaktstelle im Sinne des Artikel 23 der Richtlinie (EU) 2019/520 ist der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur. Die Nationale Kontaktstelle hat Datenabrufe gemäß Absatz 2 und 3 im Wege der Anbindung an das Europäische Fahrzeug- und Führerschein-Informationssystem (EUCARIS) zu ermöglichen und übt dabei die Funktion eines Verantwortlichen im Sinne des Artikel 4 Ziffer 7, DSGVO aus. Der Bundesminister für Inneres ist insoweit Auftragsverarbeiter im Sinne des Artikel 4 Ziffer 8, DSGVO für die Nationale Kontaktstelle; er hat die Verpflichtungen gemäß Artikel 28 Absatz 3, DSGVO zu erfüllen und ist berechtigt, weitere Auftragsverarbeiter in Anspruch zu nehmen.