Staatsgrenze Österreich – Liechtenstein (Grenzzeichen)
Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1960, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 178 aus 2025,
Vertrag – Liechtenstein
Artikel 17
01.11.2025
19/02 Staatsgrenzen
Personen, die zu Arbeiten und Massnahmen nach diesem Vertrag an der Staatsgrenze eingesetzt werden, sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Staatsgrenze auch ausserhalb der zugelassenen Grenzübergangsstellen zu überschreiten. Sie haben ein Reisedokument, das zum Grenzübertritt berechtigt, mit sich zu führen.
19.11.2025
10000346
NOR40272659