Absatz eins,Der Anzeige ist eine aussagekräftige Darstellung beizufügen über:
- Ziffer einsdas Vorhandensein und die wirtschaftliche Herkunft der Eigen- und Fremdmittel, die für den Erwerb eingesetzt werden sollen;
- Ziffer 2sämtliche im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb getroffene Vereinbarungen und Verträge;
- Ziffer 3gemeinsame Handlungen und angestrebte Vereinbarungen, jeweils mit Personen, die an dem Zielunternehmen eine direkte oder indirekte Beteiligung halten oder erwerben;
- Ziffer 4den Erwerbspreis gemäß Absatz 3 und die Kriterien, anhand derer der Erwerbspreis bestimmt wurde;
- Ziffer 5den Marktwert der Anteile des Zielunternehmens, sofern der Anzeigepflichtige eine direkte Beteiligung an diesem erwirbt oder erhöht, jeweils vor und nach dem beabsichtigten Erwerb; die Kriterien, anhand derer der Marktwert bestimmt wurde, sind zu erläutern; eine Differenz zwischen Erwerbspreis gemäß Ziffer 4 und Marktwert ist zu begründen.
Die Angaben zu Ziffer eins bis 3 sind durch geeignete Nachweise zu belegen.