Absatz eins,Die bzw. der Vorsitzende beruft schriftlich zumindest einmal jährlich jedenfalls zwei Wochen vor dem jeweiligen Termin unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung und Anschluss der Beratungsunterlagen sowie der Beschlussentwürfe alle Mitglieder zum Plenum ein. Die bzw. der Vorsitzende eröffnet und leitet die Sitzung. Zu Beginn jeder Sitzung ist die endgültige Tagesordnung festzulegen.