Standortabsicherungsgesetz 2025
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 67 aus 2025,
BG
Paragraph 10
01.11.2025
SAG 2025
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Für die Förderungen nach diesem Bundesgesetz stehen für die Jahre 2025 und 2026 Bundesmittel im Ausmaß von höchstens 75 Millionen Euro per anno zur Verfügung. Übersteigen die insgesamt beantragten Förderungen die zur Verfügung stehenden Mittel, ist den förderungswerbenden Unternehmen die Förderung aliquot zu kürzen.
03.11.2025
20012998
NOR40272457