Standortabsicherungsgesetz 2025
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 67 aus 2025,
BG
Paragraph eins
01.11.2025
SAG 2025
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Ziel dieses Bundesgesetzes ist die Verringerung der Belastung von Unternehmen, die in den Kalenderjahren 2025 und 2026 von erheblich gestiegenen Strompreisen infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel (indirekte CO2-Kosten) besonders betroffen und einem tatsächlichen Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt sind.
03.11.2025
20012998
NOR40272448