Diese Verwaltungsvereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft und bleibt solange wie das Abkommen in Kraft.
Soziale Sicherheit – Durchführung (Japan)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 166 aus 2025,
Vertrag – Japan
Artikel 8
01.12.2025
69/03 Soziale Sicherheit
Unterzeichnet in zwei Urschriften am 21. August 2025, in deutscher, japanischer und englischer Sprache, wobei jeder Text gleichwertig ist. Im Falle unterschiedlicher Auslegung ist der englische Wortlaut maßgebend.
30.10.2025
20012997
NOR40272423