Soziale Sicherheit – Durchführung (Japan)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 166 aus 2025,
Vertrag – Japan
Artikel 7
01.12.2025
69/03 Soziale Sicherheit
Die Verbindungsstellen der Vertragsstaaten werden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden die zur Durchführung des Abkommens notwendigen Formblätter und detaillierten Verfahren gemeinsam festlegen.
30.10.2025
20012997
NOR40272422