Lehrlingseinkommen für Veranstaltungstechnikerinnen und Veranstaltungstechniker
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 232 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 5
01.10.2025
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd Paragraph eins, Absatz eins a, Ziffer eins, KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung von Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung des Grundlohnes und des Überstundenzuschlags ein Stundensatz von € 13,68 heranzuziehen.
28.10.2025
20012995
NOR40272373