Lehrlingseinkommen für Veranstaltungstechnikerinnen und Veranstaltungstechniker
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 232 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 4
01.10.2025
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Jeder Lehrling erhält einmal im Kalenderjahr eine Weihnachtsremuneration in der Höhe eines monatlichen Lehrlingseinkommens, die spätestens am 30. November zu bezahlen ist. Während des Kalenderjahres ein- bzw. austretende Lehrlinge erhalten den aliquoten Teil der Weihnachtsremuneration.
28.10.2025
20012995
NOR40272372