Absatz eins,Mit der Umsetzung des Frauenförderungsplanes werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- Ziffer einsdie Anhebung des Frauenanteils in Führungspositionen sowie in Funktionen, Kommissionen und Gremien, in denen Frauen gemäß Absatz 2, unterrepräsentiert sind,
- Ziffer 2die Förderung der Anerkennung der Frauen als gleichwertige und gleichberechtigte Akteurinnen in der Berufswelt und die Förderung einer positiven Einstellung zur Berufstätigkeit von Frauen auf allen Hierarchieebenen,
- Ziffer 3die Förderung der beruflichen Identität und des Selbstbewusstseins von Frauen, um ihre Bereitschaft zu erhöhen, Einfluss zu nehmen, mitzugestalten, Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu übernehmen,
- Ziffer 4die Förderung des Konsenses über die Gleichwertigkeit der Arbeit von Frauen und Männern,
- Ziffer 5der Abbau direkter sowie indirekter Benachteiligungen oder Bevorzugungen aufgrund des Merkmals „Geschlecht“,
- Ziffer 6die aktive Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer und die Förderung der Akzeptanz sowie der Inanspruchnahme von Elternkarenzzeit und Teilzeit durch Männer im Ressort,
- Ziffer 7die Förderung einer gleichberechtigten Repräsentanz der Frauen in allen Entscheidungsstrukturen und Beratungsgremien,
- Ziffer 8die Anhebung des Frauenanteils in den Verwendungs-, Entlohnungs- oder Gehaltsgruppen oder Funktionsbereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, in allen Landespolizeidirektionen insbesondere ab den Verwendungs- und Entlohnungsgruppen E1/5 und E2a/5,
- Ziffer 9die Berücksichtigung des Leitgedankens des Gender Mainstreaming – die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen politischen und gesellschaftlichen Belangen – in sämtlichen Maßnahmen in der Organisation, in der Personalplanung und Personalentwicklung im Ressortbereich des BMI sowie
- Ziffer 10die aktive Rolle des Bundesministeriums für Inneres die Gleichbehandlungsthematik in einer Vorbildfunktion nach außen zu vertreten und so als Organisation auf das gesellschaftliche Umfeld positiv zu wirken.