Schlichtungsstellen-Geschäftsordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 444 aus 1987, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 219 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 6
18.10.2025
SchliSt-Geo.
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Der Präsident des Gerichtshofes hat den Beisitzern vor Antritt ihres Amtes durch Handschlag das Gelöbnis gewissenhafter Ausübung ihres Amtes und der Geheimhaltung abzunehmen. Die Tatsache der Angelobung ist in einer Niederschrift festzuhalten.
17.10.2025
10008631
NOR40272173