Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 415 aus 1987, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 219 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 4
18.10.2025
BEA-Geo.
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Der Vorsitzende hat den Mitgliedern vor Antritt ihres Amtes durch Handschlag das Gelöbnis gewissenhafter und unparteiischer Amtsausübung und der Geheimhaltung abzunehmen. Die Tatsache der Angelobung ist in einer Niederschrift festzuhalten, die Teil einer Niederschrift über eine Verhandlung (Paragraph 6, Absatz 6,) sein kann.
17.10.2025
10008630
NOR40272172