Polizeidiensthundeführer-Aufwandsentschädigungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 209 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 2
01.11.2025
63/02 Gehaltsgesetz 1956
Dem Polizeidiensthundeführer gebührt pro Polizeidiensthund für die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit und Betreuung des Polizeidiensthundes, für die Zurverfügungstellung einer tierschutzkonformen Unterbringung samt den damit verbundenen Aufwendungen und für die anfallenden Transportkosten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 151,28 Euro.
03.10.2025
20012972
NOR40271977