Absatz eins,Ein Mensch ist verlässlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er
- Ziffer einsWaffen missbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird;
- Ziffer 2mit Waffen unvorsichtig umgehen oder diese nicht sorgfältig verwahren wird;
- Ziffer 3Waffen Menschen überlassen wird, die zum Besitz solcher Waffen nicht berechtigt sind.