Festlegung der Kriterien zum sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 204 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 2
27.09.2025
SchulSKV
70/02 Schulorganisation
Findet ab dem Schuljahr 2026/27 Anwendung vergleiche Paragraph 3,).
Soweit in dieser Verordnung auf andere Bundesgesetze oder Verordnungen verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.
29.09.2025
20012969
NOR40271856