Kurztitel

Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung-Gebührenverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 202 aus 2025,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

23.09.2025

Abkürzung

BNK-GV

Index

92 Luft- und Weltraumfahrt

Text

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

Regelungsgegenstand und Grundsätze

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Für die Erbringung der bedarfsgerechten Steuerung der Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen gemäß Paragraph 123 a, des Luftfahrtgesetzes (LFG), Bundesgesetzblatt Nr. 253 aus 1957, in der jeweils geltenden Fassung, sind vom Eigentümer des Luftfahrthindernisses die gemäß dem 2. Abschnitt festgelegten Gebühren zur Deckung der entstandenen Kosten an die Austro Control GmbH zu entrichten.
  2. Absatz 2,Die Gebühren dieser Verordnung unterliegen der Umsatzsteuer.
  3. Absatz 3,Bei der Festlegung der Gebühren für die bedarfsgerechte Steuerung der Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen wird zwischen Windkraftanlagen bzw. Windparks und sonstigen Luftfahrthindernissen unterschieden.

Zuletzt aktualisiert am

23.09.2025

Gesetzesnummer

20012967

Dokumentnummer

NOR40271830