Kurztitel

Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Ungarn)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 136 aus 2025,

Typ

Vertrag – Ungarn

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

13.09.2025

Unterzeichnungsdatum

26.06.2024

Index

89/03 Gesundheit

Langtitel

Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst

StF: BGBl. III Nr. 136/2025 (NR: GP XXVIII RV 111 AB 183 S. 37. BR: AB 11662 S. 980.)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Ungarisch

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Artikel 14, Absatz 2, des Abkommens erfolgten am 22. November 2024 bzw. 14. August 2025; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 14, Absatz 2, mit 13. September 2025 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Die Republik Österreich

und

Ungarn,

nachstehend als „Vertragsparteien“ bezeichnet,

im Bewusstsein der zunehmenden Mobilität der Menschen zwischen beiden Staaten und der Forderung nach einer ständigen Verbesserung der Qualität, der Sicherheit und Verfügbarkeit der Gesundheitsversorgung,

von dem Wunsch geleitet, die Grundlagen für eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich des Rettungsdienstes zu schaffen und den Zugang zum Rettungsdienst im Grenzgebiet zu erleichtern,

entschlossen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit insbesondere durch den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen auf regionaler Ebene zu erleichtern und zu fördern,

im Bestreben, die Verwaltungsverfahren unter Berücksichtigung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften und der völkerrechtlichen Verpflichtungen beider Vertragsparteien sowie des Rechts der Europäischen Union zu vereinfachen,

sind wie folgt übereingekommen:

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2025

Gesetzesnummer

20012966

Dokumentnummer

NOR40271823