Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Ungarn)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 136 aus 2025,
Vertrag – Ungarn
Paragraph 0
13.09.2025
26.06.2024
89/03 Gesundheit
Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst
StF: BGBl. III Nr. 136/2025 (NR: GP XXVIII RV 111 AB 183 S. 37. BR: AB 11662 S. 980.)
Deutsch, Englisch, Ungarisch
Die Notifikationen gemäß Artikel 14, Absatz 2, des Abkommens erfolgten am 22. November 2024 bzw. 14. August 2025; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 14, Absatz 2, mit 13. September 2025 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
im Bewusstsein der zunehmenden Mobilität der Menschen zwischen beiden Staaten und der Forderung nach einer ständigen Verbesserung der Qualität, der Sicherheit und Verfügbarkeit der Gesundheitsversorgung,
von dem Wunsch geleitet, die Grundlagen für eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich des Rettungsdienstes zu schaffen und den Zugang zum Rettungsdienst im Grenzgebiet zu erleichtern,
entschlossen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit insbesondere durch den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen auf regionaler Ebene zu erleichtern und zu fördern,
im Bestreben, die Verwaltungsverfahren unter Berücksichtigung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften und der völkerrechtlichen Verpflichtungen beider Vertragsparteien sowie des Rechts der Europäischen Union zu vereinfachen,
sind wie folgt übereingekommen:
18.09.2025
20012966
NOR40271823