Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Ungarn)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 136 aus 2025,
Vertrag – Ungarn
Artikel 10
13.09.2025
89/03 Gesundheit
Die Regeln zur Erstattung der Kosten, die bei der Durchführung dieses Rahmenabkommens entstanden sind, werden in den Kooperationsvereinbarungen nach Artikel 3 dieses Rahmenabkommens festgelegt.
18.09.2025
20012966
NOR40271818