„Rettungsdienst“ – medizinische Dienstleistung, in deren Rahmen aufgrund von ausgewerteten Notrufen Notfallrettung und Krankentransport gewährt wird;
Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Ungarn)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 136 aus 2025,
Vertrag – Ungarn
Artikel eins
13.09.2025
89/03 Gesundheit
Für die Zwecke der Auslegung dieses Rahmenabkommens und der auf Grundlage dieses Rahmenabkommens geschlossenen Kooperationsvereinbarungen versteht man unter:
Landfahrzeug, Wasserfahrzeug
18.09.2025
20012966
NOR40271809