Absatz eins,Alle eingegebenen Daten sind vom Teilnehmer gemäß Paragraph 5, Absatz eins, USPG vor Freigabe auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Die Datenfreigabe darf nur erfolgen, wenn eine sichere Verbindung zum USP besteht. Jeder Teilnehmer gemäß Paragraph 5, Absatz eins, USPG hat sicherzustellen, dass von Geräten, über die der Zugriff auf das USP erfolgt, keine die technischen Einrichtungen (Hardware, Software) des USP oder der Teilnehmer gemäß Paragraph 5, Absatz 2, USPG schädigenden Einflüsse, insbesondere Computer-Viren, ausgehen.