Absatz eins,Eine Benutzerin/ein Benutzer kann nach Maßgabe der anzuwendenden Rechtsvorschriften entsprechend ihrer/seiner durch die USP-Administratorin/den USP-Administrator erteilten Berechtigungen für den Teilnehmer gemäß Paragraph 5, Absatz eins, USPG insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen:
- Ziffer einsdie Verwaltung
- Litera ades Vertretungsmanagements,
- Litera bder Rollen und Rechte für Benutzerinnen/Benutzer und
- Litera cvon Zugangsdaten für Webservices;
- Ziffer 2das Tätigwerden in den Anwendungen für über das USP verfügbare als auch für künftig eingebundene Anwendungen. Die verfügbaren Rechte werden von der jeweiligen Anwendung selbst festgelegt;
- Ziffer 3hinsichtlich der Meldeinfrastruktur die Aufgaben gemäß Paragraph 8, Absatz eins und 2;
- Ziffer 4die Beendigung der Teilnahme am USP gemäß Paragraph 7,