Absatz eins,Ausgehend von der höchsten Führungsebene ist die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung auf allen organisatorischen und hierarchischen Ebenen zu gewährleisten und das Frauenförderungsgebot gemäß Paragraph 11, B-GlBG umzusetzen.