Kurztitel

Section Control-Messstreckenverordnung Herzogbergtunnel 2025

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 197 aus 2025,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

09.09.2025

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Text

Paragraph eins,

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Wien der A 2 Süd Autobahn festgelegt:

  1. Ziffer eins
    für die Fahrtrichtung Arnoldstein der Abschnitt von km 220,80 bis km 222,94 und
  2. Ziffer 2
    für die Fahrtrichtung Wien der Abschnitt von km 222,97 bis km 220,92.

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2025

Gesetzesnummer

20012961

Dokumentnummer

NOR40271645