Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2025,
BG
Paragraph 40
01.11.2025
EU-JZG
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
Die Vollstreckung einer von einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahme ist auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Paragraph 39, unzulässig,
Herabsetzungsmöglichkeit
31.10.2025
20003339
NOR40270854