Absatz eins,Ein Europäischer Haftbefehl oder eine Ausschreibung im Schengener Informationssystem zur Übergabe oder Auslieferung gilt als Ersuchen um Durchführung eines Übergabeverfahrens und Verhängung der Übergabehaft.
Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2025,
BG
Paragraph 18
01.11.2025
EU-JZG
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
31.10.2025
20003339
NOR40270844