Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 192 aus 2023, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 38 aus 2025,
BG
Paragraph eins
24.07.2025
MSVAG
82/04 Apotheken, Arzneimittel
Arzneimittel-Großhändlern gebührt auf Antrag ein Beitrag in Höhe von 0,28 EUR für jede an eine im Inland ansässige öffentliche Apotheke und Anstaltsapotheke im Zeitraum 1. September 2023 bis 31. August 2025 abgegebene und nicht retournierte Handelspackung einer Arzneispezialität mit Kosten unter der Kostenerstattungsgrenze sowie ein Beitrag in Höhe von 0,13 Euro für jede an eine im Inland ansässige öffentliche Apotheke und Anstaltsapotheke im Zeitraum 1. September 2025 bis 31. August 2028 abgegebene und nicht retournierte Handelspackung einer Arzneispezialität mit Kosten unter der Kostenerstattungsgrenze (Infrastruktursicherungsbeitrag).
24.07.2025
20012483
NOR40270688