Kurztitel

Ehegesetz

Kundmachungsorgan

dRGBl. römisch eins S 807 aus 1938, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 46 aus 2025,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 10

Inkrafttretensdatum

01.08.2025

Abkürzung

EheG

Index

20/02 Familienrecht

Text

Adoption

Paragraph 10,

Eine Ehe soll nicht geschlossen werden zwischen einem Adoptivkind und seinen Nachkommen sowie seinen Verwandten bis einschließlich zum vierten Grad der Seitenlinie einerseits und dem Adoptivelternteil andererseits, solange das durch die Adoption begründete Rechtsverhältnis besteht.

Anmerkung

1. Eine dem Verbot des Paragraph 10, zuwider eingegangene Ehe ist weder nichtig noch aufhebbar.

2. Zur Annahme an Kindes statt siehe Paragraphen 191, ff. ABGB, JGS Nr. 946 aus 1811,.

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2025

Gesetzesnummer

10001871

Dokumentnummer

NOR40270603