Ehegesetz
dRGBl. römisch eins S 807 aus 1938, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 46 aus 2025,
BG
Paragraph 10
01.08.2025
EheG
20/02 Familienrecht
Eine Ehe soll nicht geschlossen werden zwischen einem Adoptivkind und seinen Nachkommen sowie seinen Verwandten bis einschließlich zum vierten Grad der Seitenlinie einerseits und dem Adoptivelternteil andererseits, solange das durch die Adoption begründete Rechtsverhältnis besteht.
1. Eine dem Verbot des Paragraph 10, zuwider eingegangene Ehe ist weder nichtig noch aufhebbar.
2. Zur Annahme an Kindes statt siehe Paragraphen 191, ff. ABGB, JGS Nr. 946 aus 1811,.
24.07.2025
10001871
NOR40270603