Ehegesetz
dRGBl. römisch eins S 807/1938 zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 46 aus 2025,
BG
Paragraph 6
01.08.2025
EheG
20/02 Familienrecht
Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten gerader Linie und zwischen Verwandten bis einschließlich zum vierten Grad der Seitenlinie.
1. Eine dem Verbot des Paragraph 6, zuwider geschlossene Ehe ist nichtig (siehe Paragraph 25,).
2. Paragraph 4 und Paragraph 5, wurden durch Artikel römisch eins, Paragraph eins, Ziffer eins, StGBl. Nr. 31/1945 aufgehoben. Die Unterabschnittsüberschrift wurde daher hierher übernommen.
24.07.2025
10001871
NOR40270602