Absatz einsDie Bundesministerin/der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat bei der Bundesrechenzentrum GmbH ein automationsunterstütztes zentrales Berufskraftfahrerqualifikationsregister zu führen. Sie/er ist Verantwortliche/r im Sinne des Artikel 4, Ziffer 7, der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S.1, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 74 vom 04.03.2021 Sitzung 35. Die Bundesrechenzentrum GmbH ist Auftragsverarbeiter im Sinne des Artikel 4, Ziffer 8, der Datenschutz-Grundverordnung und damit zur Wahrnehmung der Datenschutzpflichten gemäß Artikel 28 Absatz 3, Litera a bis h der Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet. Im Register sind sämtliche, von inländischen Behörden ausgestellte Fahrerqualifizierungsnachweise zu erfassen, um feststellen zu können, ob ein Berufskraftfahrer über die erforderliche Qualifikation verfügt.